Neuer Erkrankungsfall
Masern-Ausbruch in Leibnitz: Öffentlicher Aufruf

Aus dem Bezirk Leibnitz ist ein Masernfall bekannt geworden. | Foto: Archiv
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Aus dem Bezirk Leibnitz wurde ein neuer Masern-Erkrankungsfall gemeldet. Die infizierte Person hat am 28. Februar eine Kinderfacharzt-Ordination und am 29. Februar eine Ordination für Allgemeinmedizin im Bezirk Leibnitz aufgesucht.

LEIBNITZ. Die Zahl der Masernfälle steigt in der Steiermark. Gefährlich ist die Erkrankung vor allem wegen ihrer möglichen Komplikationen und Spätfolgen, wie zum Beispiel Lungenentzündung oder Gehirnhautentzündung. Durch eine Impfung kann eine Masern-Infektion verhindert werden.

Allgemeine Info

Bei Masern kommt es acht bis zehn Tage nach der Ansteckung (höchstens 21 Tage danach) zu allgemeinen Beschwerden wie Fieber, Schnupfen, Husten und Bindehautentzündung, begleitet vom typischen Ausschlag. Die Masernerkrankung schwächt die Abwehrkräfte des Körpers dermaßen, dass über mehrere Jahre hinweg das Risiko, an einer anderen Infektionskrankheit zu sterben, erhöht ist. Es gibt keine Behandlung der Masernvirus-Infektion selbst, nur die Symptome können gelindert werden. (Quelle: sozialministerium.at)

Öffentlicher Aufruf

Gegen Masern steht ein wirksamer, gut verträglicher Impfstoff in Kombination mit einem Schutz gegen Mumps und Röteln zur Verfügung. Dieser Impfstoff ist für alle in Österreich lebenden Personen in allen öffentlichen Impfstellen kostenfrei erhältlich. In der Kalenderwoche zehn meldet die AGES vier bekannte Masernfälle – nun kommen wohl weitere dazu, denn es gibt einen öffentlichen Aufruf der Landessanitätsdirektion Steiermark für den Bezirk Leibnitz. 

Fast alle ohne entsprechenden Immunschutz erkranken nach einem Kontakt mit dem Virus. Eine Impfung hilft. | Foto: Pixabay
  • Fast alle ohne entsprechenden Immunschutz erkranken nach einem Kontakt mit dem Virus. Eine Impfung hilft.
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Die Landessanitätsdirektion Steiermark ruft alle Personen auf, die an den oben genannten Tagen eine Kinderfacharzt-Ordination in der Stadt Leibnitz oder eine Ordination für Allgemeinmedizin im Umfeld von St. Georgen a.d. Stiefing aufgesucht haben, ihren Impfpass zu kontrollieren – notwendig sind zwei Impfungen mit Masernkomponente.
Ausreichende Sicherheit besteht auch, falls ein Nachweis über Schutz gegen Masern durch eine Blutabnahme bestätigt ist (Masern-Virus-Antikörper vom Typ IgG im Blut). Man sollte den Gesundheitszustand zu beobachten und bei Symptomen in erster Linie die Hautärztin beziehungsweise den Hausarzt nach vorheriger telefonischer Anmeldung zu kontaktieren.

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