ESG-Roadshow
St. Veiter Unternehmer stehen für Nachhaltigkeit
Die Bedeutung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Kriterien (ESG) für Unternehmen nimmt stetig zu. Die Unsicherheit unter den Wirtschaftstreibenden über die Anforderungen der neuen Richtlinien und Verordnungen ist groß.
BEZIRK ST. VEIT. Um Unternehmen dabei zu unterstützen, sich rechtzeitig auf die neuen Rahmenbedingungen vorzubereiten, veranstaltete die Wirtschaftskammer Kärnten die Roadshow "ESG – gekommen um zu bleiben".
Experten vor Ort
Auch in St. Veit machten Experten dazu einen Stopp, um die Unternehmer zu informieren. Die Wirtschaftstreibenden nutzten die Gelegenheit, sich über die aktuellen Rahmenbedingungen und Herausforderungen zu informieren, die durch die verschärfte Gesetzgebung in Bezug auf Berichtspflicht, das Lieferkettengesetz und die Green Claim Directive auf sie zukommen werden. Auch die Taxonomie-Verordnung stand auf der Agenda.
Statements der Teilnehmer:
„Ein tolles Format, bitte mehr davon“;
„Jetzt verstehe ich endlich mal den Zusammenhang“
„Ich habe einen guten Überblick bekommen und weiß nun, was die nächsten Schritte sind“
Faktor für die Zukunft
Die Roadshow bot den Teilnehmenden auch die Möglichkeit, sich intensiv mit konkreten Maßnahmen für ihre Unternehmen auseinanderzusetzen. „Wer sich jetzt vorbereitet, sichert sich damit einen Wettbewerbsvorteil. Wir sind uns der Relevanz des Themas für die heimische Wirtschaft bewusst. Nachhaltigkeit ist ein wichtiger Faktor für die Zukunft.
Unternehmen, die Nachhaltigkeit in ihre Strategie integrieren, sind für die Zukunft besser gerüstet und können Wettbewerbsvorteile erzielen.
Daher wird es auch in Zukunft zahlreiche Angebote seitens der Wirtschaftskammer Kärnten geben, die Kärntens Unternehmen bei diesem Transformationsprozess unterstützen sollen“, so WK-Präsident Jürgen Mandl.
ESG: keine Kür, sondern Pflicht
Ab dem Jahr 2026 ist der Nachhaltigkeitsbericht nicht mehr Kür, sondern Pflicht.
Unternehmen ab 250 Mitarbeitern, 50 Millionen Euro Nettoumsatz oder 25 Millionen Euro Bilanzsumme müssen ab dem Jahr 2025 nichtfinanzielle Informationen im Lagebericht des Geschäftsberichts veröffentlichen. Diese müssen vom Wirtschaftsprüfer geprüft werden. Ein Jahr später gilt dies auch für börsennotierte KMU.
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