Niederösterreich
Fassadenrenovierung: Tipps und staatliche Förderungen
Die Fassadensanierung ist ein wichtiger Schritt zur Werterhaltung und energetischen Optimierung von Gebäuden. Wir haben für Sie die wichtigsten Informationen zu den Förderungen vom Land zusammengetragen.
NÖ. Bei einer Fassadenrenovierung können Sie die Fassade neu streichen, verputzen, optisch ändern oder dämmen. Die BezirksBlätter haben sich für Sie über staatliche Förderungen, die Ihre Investition in eine Fassadensanierung erleichtern und langfristige Einsparungen ermöglichen, schlau gemacht. Und die Förderungen für die Eigenheimsanierung waren noch nie so hoch wie heute: Für die Förderung von Sanierungsvorhaben sind für das Jahr 2024 Fördervolumen von mehr als 100 Millionen Euro vom Land NÖ vorgesehen.
Fördermodelle
Im Rahmen der NÖ Eigenheimsanierung wird zwischen zwei Sanierungsvarianten unterschieden: mit und ohne Energieausweis. Beide Sanierungsvarianten werden mit einem vierprozentigen Annuitätenzuschuss der förderbaren Sanierungskosten zur Unterstützung der Rückzahlung Ihres Bankdarlehens auf die Dauer von 10 Jahren gefördert. Sanierung mit Energieausweis wird empfohlen, wenn eine thermisch-energetische Gesamtsanierung geplant ist, da Sie in diesem Fall eine viel höhere Förderung erzielen können. Hier stehen Wärmeschutz- und Energieeffizienzmaßnahmen im Vordergrund, die zu einem deutlich geringeren Heiz- und Gesamtenergiebedarf führen. Sanierung ohne Energieausweis bietet sich an, wenn Einzelmaßnahmen, wie eine Dachsanierung, Heizungserneuerung oder ein Fenster-, bzw. Außentürentausch und jetzt auch bis zu zwei wärmedämmende Maßnahmen, geplant sind.
Fördersummen
Als Obergrenze können maximal 600 Euro der Sanierungskosten pro Quadratmeter Wohnnutzfläche anerkannt werden. Dieser Betrag wird mit der tatsächlichen Wohnnutzfläche multipliziert und ergibt die anerkennbaren Sanierungskosten. Pro Wohneinheit werden bis zu 130 Quadratmeter Wohnnutzfläche anerkannt. Somit ergeben sich maximal anerkennbare Sanierungskosten in Höhe von 78.000 Euro pro Wohneinheit. Für den entgeltlichen Erwerb eines Eigenheims im Wohnbauland erhöhen sich die förderbaren Sanierungskosten um 20.000 Euro; eine weitere Erhöhung der förderbaren Sanierungskosten um 10.000 Euro ist möglich, wenn das Sanierungsobjekt entgeltlich erworben wird und von einer Jungfamilie nach der Gebäudesanierung mit Hauptwohnsitz bewohnt wird.
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