Kinderbetreuung in Frauenhand
Das solltest du über das Pensionssplitting wissen

Ein Großteil der Frauen übernimmt noch immer die Hauptlast der Kinderbetreuung - mit Folgen für die eigene finanzielle Sicherheit. | Foto: Jonathan Borba/Unsplash
3Bilder
  • Ein Großteil der Frauen übernimmt noch immer die Hauptlast der Kinderbetreuung - mit Folgen für die eigene finanzielle Sicherheit.
  • Foto: Jonathan Borba/Unsplash
  • hochgeladen von Cornelia Gassler

Es ist kein Geheimnis, dass Frauen häufiger von Altersarmut betroffen sind und weniger Pension bekommen. Das hat damit zu tun, dass sie weniger verdienen, aber es liegt auch an den Kinderbetreuungszeiten, in denen weniger oder gar nichts auf das Pensionskonto eingezahlt wird. Das sogenannte Pensionssplittung soll für mehr Fairness sorgen.

STEIERMARK. Ob Haushalt, Kinderbetreuung oder Pflege von Angehörigen: Ein Großteil der von Frauen verrichteten Arbeit ist nach wie vor unbezahlt. Da jedoch das österreichische Pensionssystem auf Basis bezahlter Arbeit berechnet wird, sind viele Frauen im Alter von Armut bedroht. Natürlich spielt dabei auch der nach wie vor existente Gender Pay Gap eine Rolle. Im Jahr 2020 verdienten Frauen in der Steiermark immer noch im Schnitt um 34,7 Prozent weniger als Männer in vergleichbaren Positionen.

Mit dem sogenannten Pensionssplitting kann bereits seit 2005 zumindest ein kleiner Teil der unbezahlten Arbeit kompensiert und der durch die Kindererziehung entstehende Verlust der Pension zumindest reduziert werden. Allerdings ist das Modell unter Eltern wenig bekannt und muss extra beantragt werden. MeinBezirk.at hat anlässlich des Weltfrauentags in der Abteilung für Frauen und Gleichstellung der Arbeiterkammer Steiermark nachgefragt, was es zu beachten gilt.

Was passiert beim Pensionssplitting?

Der erwerbstätige Elternteil kann bis zu 50 Prozent seiner Teilgutschrift auf dem Pensionskonto an den erziehenden Elternteil übertragen. Als Teilgutschrift wird die Summe der pro Jahr erworbenen Beitragsgrundlagen bezeichnet. Diese wird mit 1,78% dem Pensionskonto gutgeschrieben. Diese Möglichkeit der Übertragung besteht vom Kalenderjahr der Geburt des Kindes bis zum Kalenderjahr, in dem das Kind sieben Jahre alt wird.

Beantragen kann das Pensionssplitting jedes Elternpaar, das nach dem 1. Jänner 1955 geboren wurde und ab dem Jahr 2005 Kindererziehungszeiten vorweist. Dabei ist es übrigens irrelevant, ob die Eltern des Kindes in einem gemeinsamen Haushalt leben, verheiratet oder verpartnert sind. Einzige Voraussetzung für das Pensionssplitting ist eine anerkannte Elternschaft. Das Pensionssplitting kann dann bis zum zehnten Geburtstag des zuletzt geborenen Kindes beantragt werden - sofern der Altersunterschied bei mehreren Kindern nicht mehr als zehn Jahre beträgt.

Über 34,7% weniger verdienten Steirer:innen im Jahr 2020. Im ländlichen Raum war der Gender Pay Gap sogar noch höher. | Foto: Jonathan Borba/Unsplash
  • Über 34,7% weniger verdienten Steirer:innen im Jahr 2020. Im ländlichen Raum war der Gender Pay Gap sogar noch höher.
  • Foto: Jonathan Borba/Unsplash
  • hochgeladen von Cornelia Gassler

Antrag bis zum 10. Geburtstag

Pro Kind können bis zu sieben Jahre Pensionssplitting beansprucht werden, bei mehreren Kindern in weniger als sieben Jahren gibt es spezielle Regeln nach denen sich die Zeit nach dem ersten Kind entsprechend verkürzt. Insgesamt können höchstens vierzehn Kalenderjahre Teilgutschriften im Sinne des Pensionssplittings übertragen werden - und zwar sowohl für leibliche Kinder, als auch Adoptiv- und Pflegekinder

Der Antrag für das Pensionssplitting muss bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres des jüngsten Kindes eingebracht werden. Er erfolgt bei der zuständigen Pensionsversicherung über ein entsprechendes Formular und ist verbindlich. Die Vereinbarung der Erziehungsberechtigten über das Pensionssplitting kann danach nicht mehr aufgelöst werden, sollte es zu einer Trennung oder Scheidung kommen. Allerdings können Eltern für jedes Jahr die Höhe der Übertragung selbst bestimmen.

Nähere Informationen findest du hier.

Kommt das Pensionssplitting für dich in Frage?
Ein Rechenbeispiel der Arbeiterkammer Steiermark

Ein Elternteil überträgt dem erziehenden Elternteil für ein Jahr 50% seiner Teilgutschrift, beruhend auf einer Beitragsgrundlage von monatlich € 3.000. Das bedeutet € 1.500 monatlich oder € 21.000 jährlich. Davon werden dem erziehenden Elternteil 1,78 Prozent als jährliche Teilgutschrift auf dem Pensionskonto gutgeschrieben. Das sind € 373,80 jährlich. Es ergibt sich eine monatliche Gutschrift aus dem Pensionssplitting für das Pensionskonto von € 26,70. In sieben Jahren erhöht sich die monatliche Pension durch das Pensionssplitting um € 186,90.

Das könnte dich auch interessieren:

5 Fragen an Brigitte Brand vom Armutsnetzwerk Steiermark
Dieser Inhalt kann nicht angezeigt werden.
Push-Nachrichten auf dein Handy
MeinBezirk.at auf Facebook verfolgen
Die Woche als ePaper durchblättern
Newsletter deines Bezirks abonnieren

Kommentare

?

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.