Kampf gegen Mikroplastik
Klärschlamm muss ab 2033 verbrannt werden
Im Kampf gegen Mikroplastik erlässt die Regierung eine neue Verordnung, die Kläranlagen künftig dazu verpflichtet, Klärschlamm zu verbrennen.
ÖSTERREICH. Klärschlamm ist der bei der Behandlung von Abwasser in Abwasserreinigungsanlagen anfallende Schlamm. Hier sind neben den organischen Stoffen, die wir ins Abwasser absondern, eine Vielzahl gefährlicher Substanzen enthalten. Neben Mikroplastik finden sich darin Hormone, Arzneimittelrückstände, Schwermetalle und die besonders gefährlichen Umweltgifte POPs und PFAS.
"In Österreich werden Jahr für Jahr große Mengen an Mikroplastik auf fruchtbare Äcker ausgebracht. Vor allem die Verwendung von Klärschlamm auf unseren Böden, führt dazu, dass ein durchschnittlicher Mensch pro Jahr Mikroplastik im Ausmaß einer Kreditkarte zu sich nimmt", teilte das Klimaschutzministerium in einer Aussendung mit.
Ab 2033 gilt neue Verordnung
Die neue am Montag veröffentlichte Abfallverbrennungsverordnung legt fest, dass die Verbrennung von Klärschlamm künftig verpflichtend ist. Betroffen sind alle Kläranlagen, die mehr als 20.000 Einwohner versorgen, heißt es weiter. Durch die Verbrennung des Klärschlamms werden die dort konzentrierten Umweltgifte zerstört.
„Das Ziel heißt: Kein Mikroplastik mehr auf unseren Böden. Denn Mikroplastik und Umweltgifte können zu weitreichenden Folgen für unsere Gesundheit und die Natur führen. Wir müssen daher verhindern, dass es unkontrolliert in die Umwelt gelangt. Mit der Verbrennung des Klärschlamms tun wir genau das. Wir verringern den Mikroplastik- und Schadstoffeintrag. Das ist gut für unsere Böden, unsere Umwelt und für unsere Gesundheit", betont Klimaschutzministerium Leonore Gewessler von den Grünen.
Importabhängigkeit von Phosphor senken
Aus dem Klärschlamm und dessen Asche können rund 90 Prozent des Phosphoranteils zurückgewonnen werden und später als Dünger eingesetzt werden. Das Ministerium erhofft sich durch die Phosphorrückgewinnung aus kommunalen Klärschlämmen etwa 50 Prozent des in Österreich abgesetzten Phosphordüngers ersetzen und damit die Importabhängigkeit stark reduzieren zu können.
Für die neue Klärschlammbehandlung werden in Österreich zwei bis drei zusätzliche Verbrennungsanlagen benötigt. Die Übergangsfrist bis 1. Jänner 2033 bietet ausreichend Zeit, den mit der künftigen Klärschlammbehandlung verbundenen Anpassungsbedarf zu bewältigen.
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