Eine Anlage, zwei Seiten
Trofaiacher Pumptrack sorgt weiter für Unruhe
Seit November des Vorjahres ist die Pumptrack-Anlage in Trofaiach gesperrt. Die Gründe dafür sind komplexer, als es auf den ersten Blick scheinen mag. Für die Anrainer stellte die Anlage von Beginn an eine Lärmbelästigung dar, die Gemeinde selbst wollte bewusst einen Treffpunkt für die Bevölkerung schaffen.
TROFAIACH. Im Juni 2021 wurde die neue Pumptrack-Anlage in der Trofaiacher Gladensiedlung eröffnet. Seit November 2022 ist sie jedoch offiziell geschlossen (wir berichteten: Pumptrack bleibt wegen Anrainerbeschwerde gesperrt). Die Gründe dafür sind komplexer, als es auf den ersten Blick erscheinen mag.
Wie ein Gespräch mit den Anrainern zeigte, erfolgte ihre Beschwerde nicht erst nach der Eröffnung. Noch vor dem Baustart seien sie an die Gemeinde herangetreten und hätten ihre Bedenken hinsichtlich einer möglichen Lärmbelästigung geäußert, wie sie erzählen. Kinderlärm seien sie aufgrund der früheren Nutzung des Grundstücks als Abenteuerspielplatz gewohnt – dieser hätte sie auch nie gestört. Eine Pumptrack-Anlage würde jedoch eine zusätzliche Lärmbelastung mit sich bringen. Aus diesem Grund suchten sie das Gespräch mit der Gemeinde und baten unter anderem um eingeschränkte Öffnungszeiten.
Ungehinderte und barrierefreie Nutzung
Eine Einigung konnte nicht erreicht werden, gebaut wurde trotzdem. Die Öffnungszeiten wurden auf 9 bis 21 Uhr festgelegt, was jedoch nicht den Vorstellungen der Anrainer entsprach.
"Wir haben in Trofaiach folgende Strategie bei öffentlichen Sportanlagen: Wir möchten Anlagen haben, die die Öffentlichkeit relativ ungehindert und barrierefrei nutzen kann, das ist ein zentraler Punkt für uns."
Mario Abl, Bürgermeister der Stadt Trofaiach
Unter diesem Aspekt wurde auch die Pumptrack-Anlage gesehen, weshalb man sich bewusst dazu entschloss, an Sonn- und Feiertagen keine Einschränkungen vorzunehmen, wie es die Anrainer vorgeschlagen hatten.
Lärm wird zur Belastungsprobe
Was für viele Trofaiacherinnen und Trofaiacher schnell zu einem beliebten Treffpunkt wurde, entwickelte sich für die Anrainer zu einer Belastungsprobe. Regelmäßig sei es vorgekommen, dass Gruppen bis spätabends zusammenstanden, grillten oder laut Musik hörten – und das sowohl unter der Woche als auch an Wochenenden. Durch den geringen Abstand der Anrainer zur Anlage sei die Belastung dementsprechend hoch gewesen, erzählen die Betroffenen.
Aufgrund des Lärms legten sie schließlich Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht (LVG) ein. Ein im Zuge des Verfahrens in Auftrag gegebenes Lärmgutachten bestätigte die Überschreitung der Grenzwerte, ein medizinisches Gutachten die damit einhergehende Belastung der Bewohner. Auch ein Baugutachten wurde in diesem Rahmen durchgeführt. Dieses ergab wiederum, dass für die Pumptrack-Anlage ein Baubewilligungsverfahren notwendig gewesen wäre.
Kein Verfahren durchgeführt
Zum Planungszeitpunkt wurde hingegen eine andere Meinung vertreten und kein Bauverfahren durchgeführt, wie Bürgermeister Mario Abl und der aktuelle Bauamtsleiter Robert Lackner ausführen. Auf die Frage, warum eine Privatperson in Trofaiach für eine private Pumptrack-Anlage kleineren Ausmaßes sehr wohl ein Bewilligungsverfahren brauchte, führt Lackner eine Änderung im Baugesetzbuch ins Treffen (siehe Info-Box).
"Zum damaligen Zeitpunkt war das durchaus ein plausibler Rechtsstandpunkt", meint Lackner. Im Nachhinein habe sich diese Einschätzung als nicht bestandsfest erwiesen, denn das LVG ist zum Schluss gekommen, dass die Anlage sehr wohl bewilligungspflichtig gewesen wäre. Im Vorsehen dessen wurde das Bewilligungsverfahren von der Gemeinde bekanntermaßen nachgeholt. Das Urteil des LVGs, welches besagt, dass die Anlage binnen vier Monaten abzureißen sei, wurde damit außer Kraft gesetzt.
Wie es weitergeht
Der Baubescheid, der im Zuge des nachgeholten Bauverfahrens ausgestellte wurde, wurde nun jedoch von den Anrainern beeinsprucht. Die Lärmsituation würde sich dadurch schließlich nicht ändern. Nun liege es einmal mehr an der Gemeinde, die Causa Pumptrack-Anlage "ordentlich abzuwickeln" und entsprechende Änderungen vorzunehmen, betonen die Anrainer. Adaptierungen könnten beispielsweise die Öffnungszeiten und die generelle Betriebsführung betreffen. Kommt es zu keiner Einigung, landet der Fall einmal mehr beim Landesverwaltungsgericht. Dem Vernehmen nach soll es nun jedoch zu einem Termin zwischen den Anrainern und der Gemeinde kommen.
Die Hintergründe:
- Die Anlage in der Trofaiacher Gladensiedlung wurde im Juni 2021 eröffnet. Die offizielle Eröffnungsfeier wurde coronabedingt im April 2022 nachgeholt.
- Es kam zu einem Verfahren am Landesverwaltungsgericht, nachdem ein Anrainerpaar Beschwerde eingereicht hatte.
- Im November 2022 wurde die Anlage offiziell gesperrt.
- Das im Dezember 2022 gesprochene Urteil, wonach die Anlage binnen vier Monaten zu beseitigen sei, wurde durch ein nachträglich durchgeführtes Bauverfahren außer Kraft gesetzt.
- Für die Finanzierung der rund 170.000 Euro teuren Anlage wurden Förderungen von der EU und dem Land Steiermark zugesagt. Noch wurde das Geld jedoch nicht ausbezahlt.
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